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Eine "Flat Tax" für die Schweiz!
  von Michael Leysinger, Solothurn
dipl. Steuerexperte und dipl. Wirtschaftsprüfer

Herausgeberin:
Legatax@ Leysinger AG
Postfach 1037
4502 Solothurn
Telefon 032 625 57 57
Telefax 032 625 57 05
E-Mail: m.leysinger@legatax.ch


2. Auflage 2004
ISBN-Nr. 3-906732-11-8



  1. Warum sollten wir uns in der Schweiz mit der Flat Tax (Einheitssteuer) befassen?
  So simpel und einfach wäre es: Steuererklärungen fänden bei der Flat Tax Platz auf einer Postkarte. Das für die Einheitssteuer notwendige, sehr einfache Steuersystem benötigt nämlich lediglich einige elementare Berechnungen, damit die Steuer erhoben werden kann.

Dies steht im krassen Gegensatz zum heutigen, hoffnungslos komplizierten Rechnungsdschungel, der bei der Erarbeitung einer Steuererklärung zu bewältigen ist. Man muss doch zugeben: Für den Steuerpflichtigen, für die Vollzugsbeamten und last but not least auch für die praktizierenden Steuerberater ist es schon längst eine Zumutung geworden, sich in diesem Dickicht von Regeln und Fallstricken zurechtzufinden. Auch wer unbeabsichtigt etwas "Falsches" tut, muss seine Unkenntnis mit hohen zusätzlichen, unnötigen Steuerzahlungen büssen. Das alles ist Gift für die Rechtssicherheit, und deshalb müssen neue Wege gefunden werden, die einerseits

  • der öffentlichen Hand genügend Mittel für die ihr obliegenden Aufgaben zur Verfügung stellen,
  • für den Steuerpflichtigen einfach zu berechnen sind,
  • volkswirtschaftlich sinnvolle Impulse (Incentives) geben,
  • ökonomisch effizient sind.

Ich habe für die Schweiz einen Plan für ein vollkommen neues Steuersystem entwickelt'. Mein System basiert auf einem niedrigen Steuersatz mit einer klaren und erweiterten Definition des Einkommens. Da die Steuer auf einer solchen erweiterten Einkommens-definition angewendet würde, betrüge der Steuersatz lediglich noch erstaunliche 15%. Dies ergäbe jedoch nach meinen Überschlagsmässigen Berechnungen ein gleich hohes Steueraufkommen wie das jetzige System.

Mein Steuersystem ist fair zu Familien; als "arm" bezeichnete Leute würden überhaupt keine Steuern bezahlen. Die Steuern wären also progressiv und somit sozialverträglich. Der Anteil des Einkommens, das eine Familie an Steuern zahlt, erhöht sich mit steigendem Einkommen. Mein System ist deshalb für alle sozialen Schichten einfach und leicht zu verstehen.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Steuern nach dem Prinzip der Verbrauchssteuer (Mehrwertsteuer) funktionieren. Die Steuerpflichtigen würden darauf besteuert, was sie aus der Wirtschaft nehmen (Konsum, Output) und nicht darauf, was sie hinein geben (Input).
1 Ich stütze mich dabei auf Rober! E. Hall und Alvin Rabushka, Fairness & Efficiency in the Flat Tax, The AEI Press. Publisher for the American Enterprise Institute, Washington, D.C. 1996, S. 3 -41

Mein System beruht auch auf dem grundsätzlichen Prinzip, dass das Einkommen nur einmal (und nicht doppelt und auch "keinmal") besteuert werden soll, und zwar so genau wie nur möglich. Seien wir doch ehrlich: Unser heutiges Steuersystem verletzt dieses Prinzip in jeder nur denkbaren Art und Weise. Gewisse Formen von Einkommen - wie z.B. gewisse Kapitalgewinne und gewisse Vorsorgeleistungen - werden überhaupt nicht besteuert. Andere wiederum werden zweimal und mehr besteuert. so z.B. Dividenden- und andere Vermögenserträge. die durch deren Generierung bereits der Einkommenssteuer unterliegen.

Mein Plan verbindet also die Vorzüge von Einkommens- und Verbrauchersteuer. Meine Lohn- und Einkommenssteuer ist progressiv, denn der Anteil an zu bezahlender Einkommenssteuer steigt mit dem Einkommen und das trotz eines einheitlichen Steuersatzes.

Das funktioniert folgendermassen: Dank eines grosszügigen Abzugssystems (vgl. Darstellung 2 "Persönliche Lohnsteuer", Ziffer 4) sind beispielsweise die Lohnbezüge einer vierköpfigen Familie steuerbefreit. Das wären in unserem Fall Abzüge von CHF 50'000.-- Alle Löhne oberhalb dieses Niveaus würden einheitlich mit 15% besteuert. Gerade der einheitliche Steuersatz oberhalb des steuerfreien Niveaus ist das Grundkonzept der Flat Tax.

Die Logik dieses Konzepts geht aber erheblich weiter als nur bis zum vereinfachten Rechnen mit einem einzigen Steuersatz. Sobald nämlich verschiedene Formen von Konsum oder Einkommen zu unterschiedlichen Ansätzen besteuert werden, kommt es zur Schaffung unerwünschter und damit volkswirtschaftlich oftmals nicht sinnvoller Anreize.


  2. Elemente der Flat Tax
  Die Grundelemente der Flat Tax sind

  • Konsumsteuer mit Progression,
  • Effizienz der Anwendung,
  • Einfachheit die Steuer zu verstehen.


  2. 1 Konsumsteuer und Progression
  Die Einschränkung der Steuerlast von Personen mit tiefem Einkommen ist ein zentraler Grundsatz einer Steuerreform. Die meisten Steuerreform- bzw. Steuervereinfachungsprojekte setzen sich jedoch elegant über dieses Prinzip hinweg. Als Beispiel diene die eidgenössische Mehrwertsteuer: Sie wird proportional zum Umsatz erhoben. Zur Milderung der Belastung wurden zwar einige privilegierte Sätze eingebaut; diese werden aber letztlich auch nicht progressiv sondern proportional erhoben. Das heisst, dass alle Wenigverdienenden grundsätzlich den gleichen Anteil für ihre Ausgaben bezahlen wie die Gutverdienenden. Widersprüchlich wird das Ganze deshalb dann, wenn die Mehrwertsteuersätze angehoben werden. angeblich um den scheinbar unstillbaren Geldhunger der Sozialwerke zu lindern. Man muss sich dann auch nicht wundern, wenn die verschiedene politische "Polterer" die Sozialverträglichkeit der Mehrwertsteuer in Frage stellt.

Obwohl die Mehrwertsteuer grundsätzlich eine Form der Verbrauchssteuer ist, lehne ich sie wegen ihres Mangels an Progressivität ab und qualifiziere sie bei der herrschenden Tendenz steigender Steuersätze auch als unsozial.

Will man Minderbemittelte von den Steuern befreien, sollte es nicht so gemacht werden wie es heute praktiziert wird, indem man nach oben abgestufte Grenzsteuersätze für die obersten Einkommen vorsieht. Umgekehrt ist besser gefahren. Ein einheitlicher Steuersatz, der bei allen Einkommen oberhalb eines grosszügigen persönlichen Abzuges, angewendet wird, sichert die Progressivität zu, ohne dass unterschiedliche Steuersätze angewendet werden müssen. Denn die Praxis mit den Grenzsteuersätzen hat gezeigt, dass gerade dese jede Menge von Schlupflöchern aufweisen. Als Steuerberater kann ich davon ein Lied singen. Steuerzahler mit hohem Einkommen erhalten mit steigenden Grenzsteuersätzen die grössten Anreize und die besten Möglichkeiten, diesen Unterschieden mittels spezieller Tricks auszuweichen. Die Anwendung einer Flat Tax auf das gesamte Einkommen, gerade bei einkommensstarken Steuerzahlern, ist das wichtigste Ziel der Einheitsbesteuerung.


  2.2 Effizienz
  Mein Vorschlag ist tief im Prinzip der Verbrauchssteuer verankert. Der Verbrauch soll zur Basis werden, auf der die Steuern zu berechnen sind. Zur Absicherung der Progressivität benutzen wir eigentlich ein bestbewährtes Prinzip der Mehrwertsteuer: Ein Abzug für getätigte Investitionen im Anlagevermögen (für Unternehmer), bzw. grosszügig ausgestalteten persönlichen Abzügen. Der Effekt der Flat Tax, mit den persönlichen Abzügen, ist eigentlich derselbe wie die Mehrwertsteuer auf Konsumgütern (mit verschiedenen Sätzen), schliesst jedoch die schwerwiegenden administrativen Probleme aus, die unser Steuersystem heute verseuchen.

Noch eine andere Definition zur Verbrauchssteuer:

Konsum ist, was die Menschen aus der Wirtschaft herausnehmen, Einkommen, was sie dazu beitragen. Eine Verbrauchssteuer ist daher die genaue Verkörperung des Prinzips, dass Personen auf dem besteuert werden sollten, was sie aus der Wirtschaft nehmen und nicht auf dem, was sie hinein geben. Die Einheitssteuer, die für Investitionen als Abzug vollumfänglich zulässt (weil, wie später zu sehen sein wird, diese einen Verbrauch darstellen), entspricht daher genau einer Verbrauchssteuer.

Anhand eines Beispiels möchte ich zeigen, wie ein Eigentümer einer Kapitalanlageliegenschaft besteuert wird.
    Wirtschaftliche Tätigkeit kCHF
    Erwerb Liegenschaft 200
    ./. Nettomiete (nach Kosten) -15
    Kein Zinsabzug 0
      ------
    Jahr 1: Verlust 185
    ./. Nettomiete (nach Kosten) -15
    Kein Zinsabzug 0
      ------
    Jahr 2: Verlust 170
    Jahr 3: Verkauf der Liegenschaft 210
      ------
    Jahr 3: Steuerbares Einkommen 40
      ------
    Steuer 15% von 40 6
      ====

Man beachte, dass die Zinsen nicht abgezogen werden. Dadurch "verkleinert" sich der Verlustvortrag. Bei der Devestition werden somit die Zinszahlungen indirekt besteuert. Selbstverständlich dürfen dann auch die Zinseingänge nicht besteuert werden, sonst läge ja eine unzulässige Doppelbesteuerung vor.


  2.3 Einfachheit
  Das heutige Steuersystem der Schweiz besteuert Einkommen - die Summe von Verbrauch und Investitionen - mit einem geradezu unglaublichen Durcheinander von Vorschriften, die mit dem Faktor 26 + 1 dupliziert (wenn nicht sogar multipliziert) werden. Dies nur um einige Arten von Investitionen, einige Formen von Ersparnissen zu fördern oder vermeintlich einige sozial schlechter gestellte Leute zu schonen.

Der Endeffekt dieser "Anreize" ist nicht gerade berauschend: Es gibt exzessive Anreize für gewisse Spar- und Investitionskanäle (Einmalprämienversicherungen beispielsweise) und vollkommen unadäquate Anreize für andere (Schulden machen, dann kann man Zinsen abziehen, und dann gibt man wieder Gegensteuer mit der 50'000er-Beschränkung!).

Anstatt diese Probleme mit einem einfachen System - eben der Flat Tax - zu lösen, beruft man "runde Tische" ein und verkompliziert das System noch einmal. Bei meinem System gibt es aber nur einen einzigen schlüssigen Weg für eine saubere Verbrauchssteuer, und dieser basiert auf dem uns bestens bekannten Mehrwertsteuerprinzip. Deshalb glaube ich, dass mein System vor allem durch seine Einfachheit besticht.

Bedenken wir:

Komplizierte Steuererklärungen, komplexe Steuergesetze und noch komplexere Praxen richten in der Schweiz unglaubliche volkswirtschaftliche Schäden an. Komplizierte Steuern verlangen vom Steuerpflichtigen den Einbezug teurer Steuerberater, Treuhänder, Juristen oder anderer Fachleute. Ebenso teuer zu stehen kommen uns die Revisionen und Nachprüfungen durch die Steuerbehörden. Der bestehende Steuerdschungel (Tendenz ausweitend) lädt den Steuerzahler und seine Berater geradezu dazu ein, zum Nachteil der Allgemeinheit nach Steuerschlupflöchern zu suchen. Zudem vermindert ein derart komplexes Steuersystem das Vertrauen in die Regierung, verhindert die allgemein gute Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden und beschäftigt Politiker und Beamte in der Formulierung und Verbreitung von Ausflüchten.

  3. Die Flat Tax als integrierte Einheitssteuer
  Meine Einheitssteuer würde sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen angewendet. Es gäbe also auch hier zwei Steuererklärungen. Und trotzdem bleibt - wie nachfolgend gezeigt wird - das Ganze ein einheitliches System.

Wenn ich von den Vorteilen dieses einheitlichen Systems spreche, wie zum Beispiel ein gleicher Steuersatz für alle Formen von Einkommen, so meine ich jeweils das gesamte Konzept und nicht einen der beiden Teile. Wie ich nachfolgend noch erklären werde, würde die Unternehmenssteuer nicht einfach einen Ersatz darstellen für die heute bestehende Gewinnsteuer für juristische Personen. Die in der integrierten Einheitssteuer vorgesehene Unternehmenssteuer würde alle Unternehmen abdecken, also nicht nur Kapitalgesellschaften. Jede Form von Personen unternehmen, Verein, Stiftung, Genossenschaft etc. würde ebenso als Unternehmen steuerpflichtig.

Im Flat Tax-System würden damit alle Einkommen entweder unter Geschäftseinkommen oder unter Lohneinkommen fallen (darin sind alle Gehälter, Pensionsansprüche enthalten sowie auch die beliebten Fringe Benefits). Das System der integrierten Einheitssteuer erweist sich als hieb- und stichfest, werden doch beide Formen von Einkommen gleich besteuert. Darüber hinaus enthält die Lohnsteuer noch spezielle Einrichtungen, um das ganze System progressiv zu gestalten.


  3.1 Unternehmenssteuern
  In einem wirklich einfachen Steuersystem zahlt jedes Unternehmen nur Steuern auf dem Totalbetrag des vom Unternehmen erarbeiteten Einkommens abzüglich der Aufwendungen. Dazu gehören auch die getätigten Investitionen in das Anlagevermögen.

Die Besteuerung der in einem Unternehmen erwirtschafteten Wertschöpfung wird gesplittet: Das Unternehmen zahlt Steuern auf dem um die Löhne gekürzten Betrag der Nettowertschöpfung. Der Arbeitnehmer selbst zahlt die Steuer auf seinem Lohneinkommen. Damit wird eine Doppelbesteuerung von Anfang an vermieden.

Um den Gesamtbetrag der erarbeiteten Einkünfte eines Unternehmens zu berechnen, wird wie folgt vorgegangen:
    ./. von anderen Unternehmen getätigte Vorleistungen
    ./. Löhne, Gehälter und Sozialbeiträge an Arbeitnehmer
    ./. Erwerb von Anlagevermögen

Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuer
Es kann nicht Zweck der Unternehmenssteuer sein, die Unternehmen als solche zu besteuern. Es sind nämlich Menschen, die Steuern zahlen und nicht Unternehmen.

Wir werden nun gleich sehen, dass die Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes (für Unternehmen und natürliche Personen) Voraussetzung ist für das Funktionieren der Flat Tax. Die Unternehmen sind nämlich verantwortlich für das Einbehalten der Lohnsteuer und das Bezahlen der Unternehmenssteuer. Durch die Anwendung eines Einheitssatzes ist das aber simpel und einfach. Es funktionierte in etwa so wie heute die Sozialabzüge und der Verkehr mit der AHV.

Der aufmerksame Leser hat vielleicht bemerkt, dass es bei der Unternehmenssteuer keine Abzüge mehr für Zinszahlungen, verdeckte Zuwendungen und sonstige Formen von Zahlungen an Unternehmenseigentümer gibt. Das Ergebnis ist demzufolge, dass alle Einkommen, die Unternehmer aus Geschäftsaktivitäten beziehen, bereits versteuert worden sind, weil ja diese nicht abgezogen werden können. Und da somit alle Steuern bereits schon bezahlt sind, erübrigt sich auch das Kopfzerbrechen darüber, was mit Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinnen zu geschehen hat, nachdem all diese Arten von Einkommen das Unternehmen (besteuert!) verlassen haben. So wird beispielsweise auch die Verrechnungssteuer obsolet; eine Sicherungsfunktion gäbe es nicht mehr auszuüben. Wir sehen: Die daraus resultierenden Vereinfachungen und Verbesserungen im bestehenden Steuersystem wären enorm. Man denke nur schon an das" Theater" mit den diversesten Anträgen zur Verrechnungssteuerrückerstattung etc. Anhand von Darstellung 1 möchte ich darlegen, wie einfach es sein wird eine Steuererklärung für Unternehmen auszufüllen. Auf der Linie 1 werden die Bruttoeinnahmen aus Verkäufen aufgeführt. Davon werden auf der Linie 2 Unkosten abgezogen, aber eben nur diejenigen für Waren, Dienstleistungen und Material (2a), Löhne, Gehälter, und Sozialleistungen (2b) sowie Erwerb von Anlagevermögen (2c). Diese "Unkosten" werden in Zeile 4 mit den Bruttoeinnahmen aus Verkäufen (1) verrechnet. In unserem Beispiel erhalten wir ein steuerbares Einkommen von CHF 400'000.00. Da es keine Verlustvorträge gibt, wird dieses zum Einheitssatz zu 15% besteuert.

Zu beachten ist, dass hier nur die bar 'bezahlten Aufwendungen und Erträge berücksichtigt worden sind. Damit sind sämtliche Diskussionen über die Bewertung von Warenvorräten, angefangenen Arbeiten, Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen etc. obsolet. Versteuert wird nur, was cash in die Gesellschaft einfliesst.

Alles was von diesen Berechnungen übrig bleibt ist also das Einkommen, das vom Unternehmen erarbeitet worden ist (Netto-Bar-Wertschöpfung), und nur dieses würde mit der Einheitssteuer von 15% besteuert. Die Eliminierung von Abzügen für Zinsen, die von den Unternehmen bezahlt werden, gehört zu den Kernstücken der Flat Tax.

Das macht deshalb Sinn, weil vorgesehen ist, dass Zinsen auf der Stufe natürlicher Personen nicht zu besteuern sind. Damit hat der Fiskus die Gewähr, dass Zinszahlungen nicht in irgendwelchen schwarzen Löchern verschwinden und unversteuert bleiben. Also werden die Zinsen quasi an der Quelle erfasst.

Interessant ist auch die Möglichkeit, sämtliche Investitionen steuerlich sofort geltend machen zu können. Endlich hören wir auf mit der ganzen komplizierten Angelegenheit von Abzügen für willkürlich gerechnete Abschreibungen. Ersetzt werden diese mit etwas weitaus Besserem, welches ausserdem noch die Bildung von Kapital fördert: Eine sofortige, 100%ige Steuerabschreibung auf allen getätigten Investitionsausgaben im ersten Jahr. So neu ist das eigentlich gar nicht; gut gehende Unternehmen schreiben bereits heute ihre Investitionen vollumfänglich ab und das mit dem direkten oder indirekten Segen des Fiskus. Abschreibungsrechnungen, die von einem Jahr ins nächste übertragen werden und für die Unternehmer höchst unverständlich sind, würden auf dem Steuerformular verschwinden. Dasselbe geschähe auch - zu jedermanns Erleichterung! - mit der noch komplizierteren Rückstellungspraxis.

Noch ein Wort zu den "Fringe Benefits" , das heisst zu geldwerten Leistungen (Löhne oder Gewinne): Diese Zusatzleistungen laufen (wenn verdeckt) meist vollständig ausserhalb des heutigen Steuersystems, was einerseits ungerecht ist und damit andererseits auch keinen Sinn macht. Die Kosten dieser Leistungen werden von den Unternehmen abgezogen, bei den Arbeitnehmern hingegen nicht oder kaum je besteuert. Als logische Folgerung bringen daher solche Zusatzleistungen, verglichen mit den Barlöhnen, grosse Vorteile und sind bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Unternehmern entsprechend beliebt. Diese Entwicklung konnte nur deshalb stattfinden, weil das Arbeitseinkommen (v.a. Boni und Gratifikationen) zu horrend hohen Grenzsteuersätzen (zwischen 40% und 60%!) besteuert werden. Nebenleistungen sind aber wirtschaftlich gesehen ein vollkommen ineffizienter Weg, Arbeitnehmer zu entlöhnen. Hätten wir ein neutrales Steuersystem mit gleich hohen Steuern für Barlöhne und Zusatzleistungen, würden Arbeitnehmer ihr Einkommen bevorzugterweise bar beziehen. Damit ergäbe sich für Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, eigenständig Entscheidungen zu treffen, was Gesundheits- und Lebensversicherung, Park- und Trainingsmöglichkeiten sowie all die anderen schönen Dinge anbelangt, die heute vom Arbeitgeber mehr oder weniger autark bestimmt werden, ohne dem Arbeitnehmer (trotz Cafeteria-System) eine eigentliche Wahl zu lassen. Die Zusatzleistungen sind also auf der Lohndeklaration aufzuführen und vom Arbeitnehmer via Lohnsteuer zu versteuern.


  3.2 Die Lohnsteuer für natürliche Personen
  Die Lohnsteuer für natürliche Personen hätte einen einzigen Zweck, nämlich die Besteuerung der Löhne und Gehälter, welche die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bar auszahlen. Das wäre nicht ein selbstständiges Steuersystem sondern einer der beiden Hauptbestandteile des gesamten Systems.

Die Bemessungsgrundlage der vorgeschlagenen Steuer ist klipp und klar definiert: Die tatsächliche Zahlung von Löhnen, Gehältern und Pensionen sowie Fringe Benefits. Die Beiträge an AHV und BVG würden nicht als Teil der Löhne gerechnet und damit auch nicht besteuert. Somit wird die Steuer auf den Pensionseinkommen erst dann bezahlt, wenn der Steuerpflichtige das Geld auch tatsächlich erhält.

In Darstellung 2 habe ich die Steuererklärung für die persönliche Lohnsteuer entworfen. Das Formular erklärt sich von selbst und ist sehr einfach auszufüllen. Löhne und Gehälter (Zeile 1) werden gemäss Lohnausweis eingetragen. Damit das Steuersystem progressiv wird, werden nur noch Einnahmen nach Sozialabzügen versteuert. In unserem Fall hat die steuerpflichtige Familie steuerbare Einkünfte in der Höhe von CHF 30'000.00. Die 15%ige Steuer beträgt CHF 4'500.00. Da an der Quelle bereits CHF 4'800.00 abgezogen wurden, erfolgt eine Rückerstattung von CHF 300.00.

Die ganze Steuererklärung kann auf einer Postkarte dargestellt werden. Einmal pro Jahr ist diese simpel einfache Steuererklärung auszufüllen und einzusenden. Wer will, tut das per Internet (E-Mail). Was für ein Unterschied zu den unzähligen Seiten und Zusatzformularen, die der durchschnittliche, frustrierte Steuerpflichtige heute auszufüllen hat! Für gegen 80% der Steuerzahler, die kein eigenes Geschäft haben, wäre die individuelle persönliche Lohnsteuererklärung die einzige Steuer, um die sie sich zu kümmern hätten. Viele Eigenheiten des heutigen Steuersystems würden definitiv verschwinden, inklusive das Meer von Abzügen, fiktive Besteuerung von Eigenmietwerten, Abzüge für Hypothekarzinsen, Abzüge für Liegenschaftsunterhalt, Vermögensertragssteuern, usw.

Für die verbleibenden 20% der Steuerzahler, die ein Unternehmen haben, ist auch noch die Steuererklärung für die Unternehmenssteuer auszufüllen. Zu beachten ist, dass Steuerpflichtige relativ schnell ein Unternehmen haben. Wenn beispielsweise jemand eine Kapitalanlage-Liegenschaft besitzt, gilt dies bereits als Unternehmen, und er müsste die - ebenfalls einfach auszufüllende -Unternehmenssteuererklärung ausfüllen. Das Gleiche gilt für denjenigen, der ein grosses Wertschriftenportefeuille besitzt (man beachte aber: Dividenden und Zinsen werden nicht besteuert, denn sie wurden von der Unternehmenssteuer bereits erfasst) oder andere, die einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit nachgehen. Da aber keine fiktiven Einkommen besteuert werden (wir erinnern uns: Nur Cash-Überschüsse sind Bemessungsgrundlage), tut diese Steuer weniger weh, da sie a) tief ist und b) aus den laufenden Einnahmen bezahlt werden kann.

Zusammenfassend nochmals das logische Grundprinzip des Systems einer integrierten Einheitssteuer. Ziel ist, den Verbrauch zu besteuern. Steuerpflichtige können nun mit ihrem Einkommen zwei Sachen machen
    a) sie geben es aus (Konsum) oder
    b)sie investieren

Den Verbrauch können wir nun ganz einfach wie folgt messen:
    Einkommen
    ./. Investition
    ---------------------
    = Verbrauch
    =============

Besteuert wird aber nur der Verbrauch.
  4. Auswirkungen einer Flat Tax
  4.1 Investorische Anreize
  Es ist hinlänglich bekannt (wird aber von den Politikern immer wieder verleugnet): Die hohen Steuersätze unseres heutigen Steuersystems behindern die Kapitalbildung massiv; in diesem Punkt sind sich alle Finanzexperten einig. Der Beitrag des Gesetzgebers zur Lösung des Problems lag bisher darin, einem speziellen Anreiz für Investitionen oder einem speziellen Sparanreiz gleich wieder irgendetwas folgen zu lassen, was den Steuerausfall kompensierte. Damit wurde ein wahrer Irrgarten von unbrauchbaren Vorschriften und Steuerformularen sowie ineffizienten Instrumenten geschaffen (man denke nur etwa an die Arbeitsbeschaffungsreserven). Kommt noch hinzu, dass die speziellen Anreize entsetzlich unsozial sind.

Die Idee mit der Flat Tax ist es, noch einmal ganz von vorne zu beginnen und alle heutigen Anreize durch ein einfaches, einheitliches Prinzip zu ersetzen, indem wir beispielsweise bei der Unternehmenssteuer die ganzen Investitionen für das Jahr, in welchem sie getätigt wurden, als Aufwendungen behandeln. Damit wäre der gesamte Anreiz für Kapitalbildung auf der Investitionsseite, anstatt wie heute, eine kaum funktionierende Aufteilung zwischen Investitions- resp. Sparanreizen weiterzuführen.

Die Steuerbehörden und die Unternehmer müssten sich nicht mehr länger darüber streiten (wie sie es heute tun und damit massenweise Gerichte und Experten beschäftigen), was unter Investition und was unter laufenden Aufwendungen zu verstehen ist (Herr Dumont lässt grüssen!). Aufwendungen für Investitionen haben jedoch ein viel weitergehendes Grundprinzip als nur Einfachheit. Jede Form von Investition in der Wirtschaft ist im Grunde genommen nichts anderes als der ultimative Akt des Sparens. Eine Einkommenssteuer, bei der Ersparnisse Steuerfreiheit geniessen, ist im Endeffekt nichts anderes als eine Verbrauchssteuer; denn Verbrauch ist der Unterschied zwischen Einkommen und Ersparnis. Wenn also nur Verbrauch besteuert wird, werden Investitionen gefördert.

Was wir heute haben, ist ein Wischiwaschi; besteuert wird zwar irgendwie ein bisschen alles (wenn möglich natürlich doppelt), und als Steuerungselement werden dann (meist über- oder unterschiessende) Anreize geschaffen.


  4.2 Eliminierung der Doppelbesteuerung
  Einer der grössten Nachteile des heute geltenden schweizerischen Steuersystems liegt in der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung: Einerseits wird der erarbeitete Geschäftsertrag besteuert, andererseits werden die Aktionäre bei der Zahlung der Dividende nochmals zur Kasse gebeten. Diese Doppelbesteuerung reduziert den Anreiz zur Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft. Eine "Flucht" in die Personenunternehmung nützt auch nichts; denn zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen sind dort ebenfalls horrend hohe Steuersätze zu gewärtigen (45-60%).


  4.3 Wachstumsanreize
  Da Investitionen (auch diejenigen von unternehmerisch tätigen Privatpersonen)sofort vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden können, besteht ein grosser Anreiz neue Investitionen zu tätigen. Dadurch werden der Volkswirtschaft wichtige Impulse gegeben, nicht zuletzt auch dadurch, dass das ganze System viel einfacher und effizienter ist. Das ist wirtschaftlich sinnvoller als vor, während und nach den Investitionen eine Heerschar von Steuerspezialisten, Anwälten, Notaren zu beschäftigen. Da die Besteuerung auf Cash-Basis läuft, können die Steuern auch dann bezahlt werden, wenn das Geld zurückfliesst.


  4.4 Kanalisation der Kapitalströme
  Heute, in der Tiefzinsphase, beklagen sich alle KMU's, dass sie kein Geld für Investitionen erhielten, dabei sei doch so viel Geld auf dem Markt. Stimmt! Wohin geht also das Geld? Es fliesst in nicht-produktive Investitionen, beispielsweise Einmaleinlagen für Lebensversicherungen. Diese sind steuerlich begünstigt. Solche steuerlichen Anreize bewirken krasse Fehlallokationen. Diese werden dann wieder mit bürokratischen Massnahmen bekämpft.

Bei der Flat Tax passiert das nicht mehr. Der Investor kann den "Steuerraster" vergessen und sich ausschliesslich auf unternehmerische Gesichtspunkte für seine Investitionen konzentrieren. Es wird also mehr Geld für die KMU's zur Verfügung stehen. Heute ist das kaum der Fall, denn der Investor, der in KMU's investiert (statt beispielsweise in Einmaleinlagen-Lebensversicherungen) wird durch die bestehende wirtschaftliche Doppelbesteuerung bestraft. Es ist also damit zu rechnen, dass mit der Flat Tax mehr Kapital für produktive Investitionen frei wird.


  5. Lösung heutiger Steuerprobleme
  Die Diskussionen der letzten Jahre haben gezeigt, dass unser Steuersystem ins Alter gekommen ist und den Erfordernissen einer modernen Volkswirtschaft nicht mehr gewachsen ist. Deshalb hat der Bundesrat verschiedene Reparaturequipen (so beispielsweise die Lücken-Kommission Behnisch) ausgeschickt mit dem Auftrag, Löcher zu flicken. Bei jeder Baustelle findet dann prompt auch eine Protestversammlung der Betroffenen statt. Je nach politischer Potenz der jeweiligen Demonstranten wird von einer Reparatur abgesehen und die Reparaturequipe wird auf eine andere Baustelle geschickt.

So kann es natürlich nicht weitergehen. Ein Neuanfang ist unumgänglich. Dieser ist jedoch nur mit einem kompletten Systemwechsel möglich, der auch in der Theorie richtig ist. Besteuert wird nur noch, was effektiv zufliesst, und zwar zu einem milden (für natürliche Personen progressiv ausgestatteten) Steuersatz.

Die Flat Tax könnte unter anderem dazu beitragen, folgende, anstehende Probleme zu lösen.


  5.1 Wertschöpfungssubstrat wird nur einmal besteuert
  Die Flat Tax besteuert Wertschöpfungssubstrat nur einmal. Ganz schön wird das bei den Zinsen gezeigt. Zinseinkünfte werden ganz einfach beim Zahlenden nicht als steuermindernder Abzug zugelassen. Dafür muss der Empfänger auf seinen Vermögenserträgen keine Steuern mehr bezahlen.
  5.2 Effizienz
  Die heutigen äusserst komplizierten Steuergesetze (man erinnere sich an den Multiplikator 26 + 1) beschäftigen auf beiden Seiten (Staat und Steuerpflichtige) einen riesigen Apparat von intelligenten, gut ausgebildeten Leuten. Wenn man noch die archaischen Bezugssysteme mit einbezieht, so schaudert es einem.

Die Arbeitslast der Steuerbeamten würde massiv sinken; die so gewonnene Zeit könnten sie zur Kontrolle aufwenden. Damit verschwände weniger in den "schwarzen Löchern." Ganz abgesehen davon, dass der Anreiz, Steuern zu hinterziehen bei einer Belastung von 15% oder weniger (Lohnsteuer) höchst gering wäre.

Die Steuerpflichtigen andererseits hätten weniger Auslagen für Steuerberater etc. Diese -volkswirtschaftlich problematische -Industrie müsste sich neu orientieren. Trotzdem gäbe es aber auch hier noch immer genügend Arbeit; man denke nur an die unternehmerisch anstehenden Probleme (Controlling etc.).


  5.3 Rechtssicherheit
  Die unglaublich komplizierten Steuergesetze und ihre noch komplizierteren Bezugsverordnungen (Bund, Kantone, Gemeinden, Kirchengemeinden., überkantonale Ausscheidungen) und Praxen stellen die Rechtssicherheit mehr und mehr in Frage. Der Steuerpflichtige muss sich immer an einen Fachmann wenden und kann ohne intensive steuerliche Beratung überhaupt keine unternehmerischen Entscheide mehr treffen, ohne dass er in Gefahr gerät, substantielle finanzielle Nachteile zu erleiden. Es ist daher leicht nachvollziehbar, dass die Rechtssicherheit darunter leidet. Das wiederum führt zu einer Rechtsverwahrlosung, weil sich jeder dann auf seine Weise zu helfen versucht. Mit der Flat Tax werden einfache Regeln geschaffen. Regeln, die der Unternehmer versteht und nachvollziehen kann. Es wird nicht mehr nötig sein für jede unternehmerische Handlung eine Schar von Experten beizuziehen. Das reduziert die Kosten und erhöht die Effizienz.


  5.4 Exzessive Zinsabzüge
  Die oben erwähnte Kommission Behnisch (Steuerlückenkommission) hat festgestellt, dass Handlungsbedarf bei den Zinsabzügen besteht. Diese werden nun für Zinsen des Privatvermögens auf CHF 50'000 beschränkt werden.

Solch verfassungsmässig fragwürdige Klimmzüge (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) wären bei der Einheitssteuer nicht mehrnotwendig. Zinsen werden ja bekanntlich überhaupt nicht mehr als Abzug zugelassen; dafür müssen Zinserträge auch nicht mehr als Einkommen versteuert werden.


  5.5 Kapitalgewinnbesteuerung
  Wer ein Kapitalvermögen von einer gewissen Grösse hätte, der würde ein Unternehmen betreiben und unterläge damit der Unternehmenssteuer. Ich verweise dabei auf das Beispiel mit der Kapitalanlageliegenschaft (Abschnitt 2.2).

Das Gleiche würde natürlich auch für Kapitalgewinne auf Wertschriften gelten. Auch hier könnten Zinsaufwendungen nicht abgezogen werden; auf der anderen Seite müssten Zins- und Dividendenerträge auch nicht versteuert werden. Kapitalverluste könnten als Verlustvortrag unendlich lange vorgetragen werden; Kapitalgewinne würden zum Einheitssatz besteuert.


  6. Mehrwertsteuer
  Die Mehrwertsteuer ist eine sozial unverträgliche Steuer. Denn sie hat keine Progressionswirkung. Es ist deshalb unzulässig, die Mehrwertsteuersätze weiter zu erhöhen. Das ist finanzpolitisch auch verantwortbar, denn mit der Einheitssteuer (eigentlich auch eine Art Mehrwertsteuer) wird im Prinzip der Verbrauch, der Konsum besteuert. Aber eben gerecht, weil die Einheitssteuer progressiv ausgestaltet ist.

Tiefe Mehrwertsteuersätze sind auch interessant für diejenigen, die in der Schweiz einkaufen und Mehrwertsteuern nicht zurückfordern können. Vor allem der Tourismus würde von diesem System sehr profitieren.

Es ergäben sich noch viele Lösungen bestehender Probleme, wie beispielsweise die unselige Eigenmietwertbesteuerung oder die noch unseligere Vermögensbesteuerung. Beide bräuchte es nicht mehr, weil wir ja wirklich alle Einkünfte mit einer integrierten Einheitssteuer erfassen.


  7. Zusammenfassung
  Für die integrierte Einheitssteuer (Flat Tax) spricht ausserordentlich viel. Sie brächte eine drastische Vereinfachung unseres Steuersystems. Ferner führte sie eine allgemeine Verbrauchssteuer zum niedrigen Steuersatz von 15% ein. Überschlagsmässige Berechnungen haben ergeben, dass die Einheitssteuer genügend Steuereinnahmen erbringt, um alle bisherigen Steuern für natürliche und juristische Personen zu ersetzen.

Durch konsequente Anwendung des Prinzips der Quellenbesteuerung würden Schlupflöcher und Steuerlücken drastisch verringert, die das heutige Prinzip der Hochbesteuerung mit eingeschränkter Bemessungsgrundlage am Steuersubjekt zulässt.

Die Einheitssteuer ist progressiv; Minderbemittelte sind von der Steuer befreit, die anderen Steuerzahler zahlen Steuern gemäss steigendem Anteil von ihrem Einkommen. Damit ist diese Verbrauchssteuer sozialer als die Mehrwertsteuer, die auch den Konsum der Minderbemittelten besteuert.

Die integrierte Einheitssteuer passt übrigens auch noch gut zum Vorschlag für ein Rechnungslegungs- und Revisionsgesetz (RRG)z. Die neuen Bewertungsvorschriften des RRG für die Einzelbilanz stehen nämlich im Widerspruch zu den geltenden, steuerlich zulässigen Bewertungen. Es musste deshalb eine Schnittstelle für das Steuerrecht geschaffen werden. Bei der Flat Tax ist dies nicht mehr notwendig. Die Massgeblichkeit der Handelsbilanz zur Steuerbilanz fällt so ausser Abschied und Traktanden. Relevant sind nämlich nur noch die "echten" Einnahmen und Ausgaben.


Last but not least: Die Wirtschaft würde unter den verbesserten Anreizen, welche die Einheitssteuer mit sich brächte, zum Wohle Aller blühen und gedeihen.


Ich plädiere also für eine: "Flat Tax" für die Schweiz!

2 vgl. Garl Helbling, Vorschlag für ein Rechnungslegungs- und Revisionsgesetz (RRG), Schweizer Treuhänder 12/98, S. 1373



Darstellung 1
Steuererklärung für Unternehmenssteuer
Jahr 200x

Firmenname
Genaue Adresse
Identifikationsnummer Arbeitgeber
Zweck

CHF


1. Bruttoeinnahmen aus Verkäufen

2. Abzüge für Unkosten
    a) Einkünfte von Waren. Dienstleistungen und Material

    b) Löhne. Gehälter und Sozialleistungen. Fringe Benefits

    c) Käufe von Anlagevermögen

    3. Total Unkosten
4. Steuerbares Einkommen vor Verrechnung Verlustvorträge

5. Abzüglich Verlustvorträge

6. Steuerbares Einkommen

7. Steuern (15% von Zeile 6)
8'500'000



3'600'000

3'300'000

1 '200'000

8'100'000


400'000

0

400'000

60'000


Darstellung 2
Steuererklärung für die persönliche Lohnsteuer
Jahr 200x

Name, Vorname
(falls Doppelverdiener (Name, Vorname Ehegatte(ln)
Genaue Adresse
AHV-Nummer
AHV-Nummer Ehegatte(ln)
Beruf
Beruf Ehegatte(ln)

CHF


1. Löhne und Gehälter

2. Pensionen und Pensionszusatzleistungen

3. Total Einkünfte

4. Abzüge für natürliche Personen
    a) CHF 30'000 für Verheiratete mit gemeinsamer Steuererklärung

    b) CHF 20'000 für Unverheiratete

    c) CHF 28'000 für Alleinerziehende
5. Anzahl Unterstützungspflichtige ohne Ehegatte

6. Zulagen für Unterstützungspflichtige (Zeile 5 x 10'000)

7. Total Abzüge

8. Steuerbare Einkünfte (Zeile 3 minus Zeile 7)

9. Steuerbetrag (15% von Zeile 8)

10. Vom Arbeitgeber einbehaltene Steuern (Quellensteuer)

11. Geschuldete Steuern

12. Steuerrückerstattung

80'000

0

80'000



30'000







2

20'000

50'000

30'000


4 '500

-4 '800

0

300




  Zum Autor


  Eidgenössische Diplome als
 
  • Experte in Rechnungslegung und Controlling (1967)
  • Steuerexperte (1984)
  • Wirtschaftsprüfer (1986)
  • Treuhandexperte (1988)


  Berufliche Erfahrung und heutige Tätigkeit
 
  • Achtjährige Tätigkeit in der Industrie als EDV-Praktiker und Programmierer, Finanz- und Industriebuchhalter.
  • Zehnjährige Tätigkeit als Steuerexperte bei der Kantonalen Steuerverwaltung Solothurn.
  • Seither Selbständigerwerbender; Inhaber der T reuhand- und Steuerberatungsgesellschaft
  • Legatax® Leysinger AG, Zürich und Solothurn.
  • Internationale Beratungstätigkeit.


  Mitgliedschaften:
 
  • Schweizerischer Verband für diplomierte Steuerexperten, Solothurn
  • Schweizerische Treuhandkammer für Wirtschaftsprüfer. Steuer- und Treuhandexperten, Zürich
  • Institut für fortschrittliche Rechnungslegung IFR, Solothurn und Zürich (Vizepräsident)


  Publikationen:
 
  • 444 Steuerabzüge und andere fiskalische Nettigkeiten, 2004
  • Unternehmensbewertung und Steuern für KMU, 2003. nachgeführte 2. Auflage 2004
  • Consultingbook - das unentbehrliche Arbeitsmittel für Finanzfachleute. www.consultingbook.com
  • Diverse Fachaufsätze im Schweizer Treuhänder, in der Steuerrevue usw.
  • Wöchentliche Beantwortung von Leserfragen in der Rubrik" Ihr Geld" in der Schweizerischen Wirtschaftszeitung "CASH"
  • Solothurner Steuerratgeber Tax is Easy! ®, 1994, 1995, 1997, 1999, 2000 und 2001B, 2002, 2003